Die Ayatollahs empfehlen Selbstgeißelung
Der nachfolgende Artikel stellt einen Auszug aus dem Buch "Hussain - Das Opfer für die Menscheit" des Großayatollahs Muhammad al-Hussaini al-Shirazi (1928-2001) dar.Das Buch ist in englischer Sprache auf der offiziellen Seite des Ayatollahs verfügbar:
Ayatollah Shirazi über die Rituale von Aschura
Al-Schirazi schreibt in seinem Buch:
Als Teil der Husayni Sha'a'ir finden des weiteren Veranstaltungen zur öffentlichen Trauerbekundung statt, welche im Arabischen als Ma'tam oder Ta'ziha und im Persischen als Azadari bezeichnet werden. Die Ta'ziha-Veranstaltungen nehmen unterschiedliche Formen an, wie z.B. das Rezitieren von Klageliedern und das Schlagen auf den Brust. Jedoch am zehnten Tag von Muharram, dem Tag von Aschura, an welchem die Ermordung Imam Hussains stattfand, nehmen seine Anhänger in ihrer Trauer und ihrem Schmerz und in ihrem Wunsch sie hätten ihm in der Schlacht beistehen können, an Umzügen teil, in welchen sie sich selbst geißeln und sich mit einem Schwert oder einem anderen scharfen Gegenstand auf den Kopf schlagen, sodass Blut im Gedenken an Imam Hussain und seine Gefährten fließen kann. Dies ist im Arabischen als Tatbir bekannt und wird im Persischen als Qama-Zani bezeichnet. Um die Atmosphäre des Schlachtfeldes von Kerbala zu nachzubilden, werden Trommeln, Hörner und Tamburine während der Tatbir-Veranstaltungen genutzt. Es ist kaum nötig zu erwähnen, dass die Tatbir-Zeremonien bereits seit vielen Generationen durchgeführt werden, und sich ihre Existenz über viele Jahrhunderte erstreckt, bis zurück zur Zeit der Ahlel-Bayt, Friede sei mit ihnen. Über die vielen Jahrhunderte hinweg hat sich gezeigt, dass die Rituale des Tatbir äußerst sicher sind und von erfahrenen Personen durchgeführt werden.
Als Teil der Husayni Sha'a'ir finden des weiteren Veranstaltungen zur öffentlichen Trauerbekundung statt, welche im Arabischen als Ma'tam oder Ta'ziha und im Persischen als Azadari bezeichnet werden. Die Ta'ziha-Veranstaltungen nehmen unterschiedliche Formen an, wie z.B. das Rezitieren von Klageliedern und das Schlagen auf den Brust. Jedoch am zehnten Tag von Muharram, dem Tag von Aschura, an welchem die Ermordung Imam Hussains stattfand, nehmen seine Anhänger in ihrer Trauer und ihrem Schmerz und in ihrem Wunsch sie hätten ihm in der Schlacht beistehen können, an Umzügen teil, in welchen sie sich selbst geißeln und sich mit einem Schwert oder einem anderen scharfen Gegenstand auf den Kopf schlagen, sodass Blut im Gedenken an Imam Hussain und seine Gefährten fließen kann. Dies ist im Arabischen als Tatbir bekannt und wird im Persischen als Qama-Zani bezeichnet. Um die Atmosphäre des Schlachtfeldes von Kerbala zu nachzubilden, werden Trommeln, Hörner und Tamburine während der Tatbir-Veranstaltungen genutzt. Es ist kaum nötig zu erwähnen, dass die Tatbir-Zeremonien bereits seit vielen Generationen durchgeführt werden, und sich ihre Existenz über viele Jahrhunderte erstreckt, bis zurück zur Zeit der Ahlel-Bayt, Friede sei mit ihnen. Über die vielen Jahrhunderte hinweg hat sich gezeigt, dass die Rituale des Tatbir äußerst sicher sind und von erfahrenen Personen durchgeführt werden.
Die
Selbstgeißelung wird von den Anhängern [Hussains] auf der gesamten
Welt durchgeführt. Von Indien, Pakistan und dem nahen Osten, bis hin
zu Europa, Amerika und Australien. Dies ist wahrscheinlich eine der
Manifestationen des bekannten Ausspruchs: „Jeder Tag ist Aschura,
jeder Ort ist Kerbala“.
Es
gibt außerdem Spiele, bekannt als Schabih, bei
welchen Szenen von der Schlacht von Kerbala sowie der Zeit danach
dargestellt werden, wobei abgeschlagene Köpfe, enthauptete Körper,
die Truppen Yazids bei der Gefangennahme von Frauen und Kinder und
dergleichen gezeigt werden. Nach der Tötung des Imams und seiner
Gefährten, zündeten die Truppen Yazids deren Zelte an und jagten
die verängstigten Frauen und Kinder von einem Ort zum anderen, wobei
sie über die Asche der verbrannten Zelte rannten, welche von den
siegreichen Truppen angesteckt wurden.
Heute wird auch die
Verbrennung der Zelte am Tag von Aschura nachgestellt, indem man eine
Vielzahl von Zelten, die eigens für diesen Zweck aufgestellt wurden
entzündet. Aus Anteilnahme an dem Leiden der Frauen und Kinder,
laufen viele am Tag von Aschura barfuß über rot glühende
Kohlen.
Obgleich Praktiken wie die
Selbstgeißelung und das Laufen über Feuer am Tag von Aschura unter
den Muslimen weit verbreitet sind, sind sie doch nicht die einzigen,
die solchen Ritualen nachgehen. Selbstgeißelung beispielsweise
findet sich nicht nur bei Muslimen, sondern die Anhänger anderer
Religion wie dem Christentum führen in einigen Teilen der Welt
ebenfalls solche Dinge durch, um ihre Hingabe zu Jesus Christus,
Friede sei mit ihm, zu zeigen. [...]
Nichtsdestotrotz gehen einige Muslime
aufgrund der weit verbreiteten Islamophobie, unter Missachtung der
Tatsache, dass diese Veranstaltungen nichts sind was es – wie oben
erwähnt - nur bei den Muslime gibt, so weit zu sagen, dass diese
Veranstaltungen ihrer Meinung nach eingestellt werden müssten, da
sie „den Islam und die Muslime in ein schlechtes Licht rücken“.
Wie dem auch sei, der Muslim sucht wie
bei jeder anderen privaten oder öffentlich Angelegenheit auch, die
Klärung im islamischen Recht. Die Muslime haben in verschiedenen
Stufen und zu verschiedenen Zeiten das Urteil der Maraji – der
Autoritäten im islamischen Recht – für Praktiken wie die
Selbstgeißelung und das Feuerlaufen gesucht. Auf den nachfolgenden
Seiten werden die Fatwas der führenden und bedeutendsten Maraji
unserer Zeit, zusammen mit Fragen und Antworten zu diesen Themen vom
rechtlichen wie auch vom historischen Standpunkt aus, zitiert werden.
Zitat Ende. (Husayn - The Sacrifice for Mankind, Seite 47-48)
Zitat Ende. (Husayn - The Sacrifice for Mankind, Seite 47-48)
Fatwa von Ayatollah al-Sistani
Frage:
Was
ist das Urteil über das Geißeln mit Ketten, das Schlagen der Brust
und das Laufen über Feuer aus Anlass der Trauer über das Märtyrium
von Imam Hussain, Frieden sei mit ihm?
Antwort:
Wenn
dies nicht mit extremen Schädigungen oder Verlust von Gliedmaßen
einhergeht, dann gibt es keine Bedenken.
(Husayn - The Sacrifice for Mankind, Seite 52)
Fatwa von Ayatollah al-Khoi
Frage:
Gibt es Bedenken gegen Tätigkeiten die das Bluten des Kopfes hervorrufen, so wie es praktiziert wird um die Trauer über den Märtyrertod unseres Imams Hussain, Friede sei mit ihm, auszudrücken, sofern dabei kein dauerhafter Schaden entsteht?
Antwort:
Es gibt keine Bedenken, sofern die genannte Bedingung erfüllt wird.
Frage:
Sie sagten, dass es kein Problem darstellt Blutungen des Kopfes hervorrufen, wenn es nicht zu dauerhaftem Schaden führt und es wurde nicht mehr gesagt als dass es eine erlaubte Handlung ist. Kann es darüberhinaus auch empfehlenswert sein, wenn die Absicht ist die Scha'a'ir (Zeichen Allahs) hochzuhalten und zu ehren, und um Mitgefühl mit den Ahlel-Bayt, Friede sei mit ihnen, zu zeigen?
Antwort:
Höchstwahrscheinlich wird Allah der Allmächtige das Mitgefühl für die Ahlel-Bayt belohnen, wenn die Absicht aufrichtig ist.
(Husayn - The Sacrifice for Mankind, Seite 51)Fatwa von Imam Abdel-Karim Hairi
Imam Abdel-Karim Hairi sagte:
Das Bluten
verursachende Schlagen des Kopfes mit dem Schwert ist erlaubt, sofern
der Person, die dies tut, hierdurch kein Schaden entsteht.
Darüberhinaus hat niemand das Recht dies zu verbieten. In der Tat
sind alle Taten der Trauer für den Führer der Märtyrer Imam
Hussain – mögen unsere Seelen für ihn geopfert werden –
empfohlene Handlungen.
Diese Fatwa wurde
unter anderem unterschrieben von:
- Großayatollah
Muhammad al-Araki- Großayatollah Ridha al-Gulpaygani
- Großayatollah Shahab ad-Diin al-Marashi al-Najfi
- Großayatollah Hassan at-Tabataba'i al-Qummi
- Großayatollah Muhammad al-Wahiidi
- Großayatollah al-Mirza Jawaad at-Tabrizi
- Großayatollah Muhammad Saadiq al-Rohani
- Großayatollah Muhammad Mahdi al-Lankarudi
Fatwa von Imam Muhammad Hussain an-Na'ini
Imam Muhammad Hussain an-Na'ini sagte:
Ohne
Zweifel ist es erlaubt, sich mit den Händen ins Gesicht und auf die
Brust zu schlagen, sodass es zu Rötungen oder Verdunkelungen kommt.
Dies gilt auch für das Schlagen der Schultern und des Rückens mit
Ketten in dem erwähnten Ausmaß und selbst dann, wenn es zu
Blutungen kommt. Was das Hervorrufen von Blutungen des Kopfes durch
Schlagen mit dem Schwert angeht, so ist auch dies erlaubt, solange es
nicht zu gefährlichen Schädigungen kommt, wie beispielsweise nicht
stoppbare Blutungen oder Schädigungen des Schädels und so weiter,
wie es bei den Fachmännern unter jenen die dies tun bekannt ist.
Diese Fatwa wurde unter anderem Unterschieben von:
- Großayatollah Ali
al-Hussaini al-Sistani
- Großayatollah
Abudl-Qasim al-Khoi
- Großayatollah
Muhammad Saadiq ar-Rohani
- Großayatollah
Muhsin al-Hakim
- Großayatollah
Muhammad Kadhim al-Schari'at Madari
- Großayatollah
Abdel-Ala al-Sabzewary
- Großayatollah
Ridha al-Gulpaygani
- Großayatollah
al-Mirza Jawaad at-Tabrizi
- Großayatollah
Muhammad al-Wahiidi
(Husayn - The Sacrifice for Mankind, Seite 50)
(Husayn - The Sacrifice for Mankind, Seite 50)
